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   BFH, 04.12.2018 - IX B 60/18   

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https://dejure.org/2018,48315
BFH, 04.12.2018 - IX B 60/18 (https://dejure.org/2018,48315)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2018 - IX B 60/18 (https://dejure.org/2018,48315)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - IX B 60/18 (https://dejure.org/2018,48315)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3c Abs 2 S 2, EStG § ... 3 Nr 40 Buchst d, EStG § 3 Nr 40 Buchst e, EStG § 17 Abs 4, EStG § 32d Abs 1, EStG § 32d Abs 2 Nr 3, EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 4, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG VZ 2013
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei Auflösungsverlust - Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen - Wahlrecht zwischen Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren - Verzicht auf Zeugenbeweis

  • Bundesfinanzhof

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei Auflösungsverlust - Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen - Wahlrecht zwischen Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren - Verzicht auf Zeugenbeweis

  • BAYERN | RECHT

    EStG § 3c Abs. 2 Satz 2, § ... 3 Nr. 40 Buchst. d und e, § 17 Abs. 4, § 32d Abs. 1, § 32d Abs. 2 Nr. 3, § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2 - 1. Alternative, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei Auflösungsverlust

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den maßgeblichen Zeitpunkt für die Begrenzung des Abzugs eines Auflösungsverlusts gem. § 3c Abs. 2 EStG mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei Auflösungsverlust

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei Auflösungsverlust - Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen - Wahlrecht zwischen Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren - Verzicht auf Zeugenbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den maßgeblichen Zeitpunkt für die Begrenzung des Abzugs eines Auflösungsverlusts gem. § 3c Abs. 2 EStG mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei Auflösungsverlust - Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen - Wahlrecht zwischen Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren - Verzicht auf Zeugenbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Auszug aus BFH, 04.12.2018 - IX B 60/18
    Es spielt keine Rolle, ob die nach § 3 Nr. 40 EStG zu versteuernden Erträge tatsächlich anfallen oder nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2014 IX R 43/13, BFHE 247, 203, BStBl II 2015, 257, und vom 29. Mai 2018 IX R 40/17, BFH/NV 2018, 944).

    Dieses Ergebnis folgt auch aus den BFH-Urteilen in BFHE 247, 203, BStBl II 2015, 257 und in BFH/NV 2018, 944.

  • BFH, 29.05.2018 - IX R 40/17

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Absicht zur Erzielung von

    Auszug aus BFH, 04.12.2018 - IX B 60/18
    Es spielt keine Rolle, ob die nach § 3 Nr. 40 EStG zu versteuernden Erträge tatsächlich anfallen oder nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2014 IX R 43/13, BFHE 247, 203, BStBl II 2015, 257, und vom 29. Mai 2018 IX R 40/17, BFH/NV 2018, 944).

    Dieses Ergebnis folgt auch aus den BFH-Urteilen in BFHE 247, 203, BStBl II 2015, 257 und in BFH/NV 2018, 944.

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 04.12.2018 - IX B 60/18
    Ausweislich der Gesetzesbegründung, die ausdrücklich auf die vorangegangene Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 Bezug nimmt, wollte der Gesetzgeber jeden aus einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG folgenden Auflösungsgewinn oder -verlust dem Teileinkünfteverfahren unterwerfen, "wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat".
  • FG München, 19.04.2018 - 11 K 1450/17

    Verlust aus der Auflösung einer Firma

    Auszug aus BFH, 04.12.2018 - IX B 60/18
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 19. April 2018 11 K 1450/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 14.11.2023 - IX R 3/23

    Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gemäß § 17

    aa) Zum einen hat der Senat bereits entschieden, dass die mit § 3c Abs. 2 Satz 1 und 7 EStG verbundene Einschränkung des Abzugs von Anschaffungskosten auf die Beteiligung von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (Senatsurteil vom 02.09.2014 - IX R 43/13, BFHE 247, 203, BStBl II 2015, 257, Rz 20 ff.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 04.12.2018 - IX B 60/18, Rz 5).
  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
    Der BFH habe jedoch mit Beschluss vom 04.12.2018 IX B 60/18 klargestellt, dass es keine Rolle spiele, ob Einnahmen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zu 40 % steuerfrei seien tatsächlich anfielen oder nicht.
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